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Anfrage zum Plenum: Barrierefreier Ausbau von Bahnhöfen

Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:
Die Bahnhöfe und Haltepunkte in Schwaben stehen fast ausschließlich im Eigentum der bundeseigenen DB AG. Für die Instandhaltung und den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen ist gemäß Grundgesetz Art. 87e der Bund zuständig. Der Freistaat ist somit weder für die Finan-zierung, noch für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an den Stationen zuständig.
Da sich der Bund leider nur in unzureichendem Maße für den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen einsetzt, stellt der Freistaat freiwillig Fördermittel für entsprechende Maßnahmen, insbesondere für verkehrlich wichtige Bahnhöfe zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür ist das im Dezember 2016 beschlossene Bayern-Paket II für die Jahre 2019 – 2021. Die Auswahl der Stationen erfolgte unabhängig vom baulichen Zustand oder Instandhaltungsbedarf hauptsächlich nach folgenden Kriterien:
– Anzahl Ein- und Aussteiger,
– Knotenfunktion des Bahnhofs,
– besonderer Bedarf (z.B. Behinderteneinrichtung vor Ort) und
– Abstand zur nächsten barrierefreien Station.
Das Fahrgastaufkommen der nicht barrierefreien Bahnhöfe und Haltepunkte in Schwaben ist der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Die Angabe erfolgt in Kategorien, da das genaue Fahr-gastaufkommen Geschäftsgeheimnis der dort im Schienenpersonennahverkehr haltenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ist.