Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Ilona D e c k w e r t h (SPD): Wie hoch ist das jeweilige Fahrgastaufkommen an den bis heute nicht barrierefrei ausgebauten Bahnhöfen in Schwaben, wie wird der bauliche Zustand der jeweiligen Bahnhöfe bewertet, welche Instandhaltungsmaßnahmen werden jeweils als notwendig erachtet?
Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:
Die Bahnhöfe und Haltepunkte in Schwaben stehen fast ausschließlich im Eigentum der bundeseigenen DB AG. Für die Instandhaltung und den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen ist gemäß Grundgesetz Art. 87e der Bund zuständig. Der Freistaat ist somit weder für die Finan-zierung, noch für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an den Stationen zuständig.
Da sich der Bund leider nur in unzureichendem Maße für den barrierefreien Ausbau der DB-Stationen einsetzt, stellt der Freistaat freiwillig Fördermittel für entsprechende Maßnahmen, insbesondere für verkehrlich wichtige Bahnhöfe zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür ist das im Dezember 2016 beschlossene Bayern-Paket II für die Jahre 2019 – 2021. Die Auswahl der Stationen erfolgte unabhängig vom baulichen Zustand oder Instandhaltungsbedarf hauptsächlich nach folgenden Kriterien:
– Anzahl Ein- und Aussteiger,
– Knotenfunktion des Bahnhofs,
– besonderer Bedarf (z.B. Behinderteneinrichtung vor Ort) und
– Abstand zur nächsten barrierefreien Station.
Das Fahrgastaufkommen der nicht barrierefreien Bahnhöfe und Haltepunkte in Schwaben ist der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Die Angabe erfolgt in Kategorien, da das genaue Fahr-gastaufkommen Geschäftsgeheimnis der dort im Schienenpersonennahverkehr haltenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ist.